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Allgemeines
Im November 2002 wurde dieses
Forum eröffnet. Die Idee stammt von Heise-Usern, die damit eine thematische
Schnittstelle zwischen den Heise-Foren
und dem Überwachungsforum Stop
1984 schaffen wollten. Es geht um Zensur, Informationsfreiheit, Meinungsbildung
und Überwachung im Allgemeinen und um sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie
im Besonderen. Im Mittelpunkt stehen Strafrecht, Politik und Medien. Auf einige
Aspekte möchten wir auf unseren Seiten etwas ausführlicher eingehen.
Politik
erstellt 07/03
Sexualstrafrecht und Kinderschutz
in Zeiten des Aktionismus
Telepolis 26.02.2003
Die vorherige Bundesjustizministerin,
Frau Däubler-Gmelin, hat sich nicht beirren lassen und auf die ausreichende
Gesetzgebung verwiesen, zumal die letzte Reform erst 97/98 war und
man die Auswirkungen erst einmal abwarten und evaluieren muss. Es hat
die CDU/CSU allerdings nicht davon abgehalten im November 2002 einen
Gesetzesentwurf einzubringen. |
Aus der Reform des Sexualstrafrechtes
wurde ein Reförmchen
Telepolis 07.07.2003
Im Januar legte
die Ministerin ihren Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechtes
vor. Die wichtigsten Eckpunkte finden sich in der Erhöhung von Strafen,
die Möglichkeit der DNA-Analyse bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
und der Anzeigepflicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines
Kindes. |
Thema Politik im Trollforum
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Änderungen
im Strafgesetzbuch oder was in der ganzen Aufregung noch vergessen wurde
erstellt 04/04
Ab 01.04.04 trat auch im
§131 StGB -Gewaltverherllichung- eine Änderung in Kraft. Diese Änderung wurde
aufgrund der Vorkomnisse in Erfurt beschlossen und ist das Ergebnis der Forderung
eines Totalverbots für "gewaltverherrlichende" Computerspiele, so
wie es von CDU/CSU zu der Zeit gefordert wurde. Die Begründung war, daß ja
nicht ausgeschlossen werden kann, daß Kinder/Jugendliche in Besitz solcher
Spiele kommen könnten und diesnur durch ein Totalverbot gewährleistet würde.
In dieser Hinsicht wird daher eine Gesetzeslücke oder besser Anwendungslücke
geschlossen, indem der Begriff "menschenähnliche Wesen" in das StGB
eingeführt wurde. Damit wird klar, daß der Begriff "gewaltverherrlichend"
nun auch auf Phantasiegestalten, also auf die Fiktion ausgedehnt werden kann.
Wie heißt es so schön: "Die Gedanken sind frei." (aber nur mit dem
Zusatz, ohne sie aufs Papier zu bringen).
Mir stellt sich da die Frage, was das für "Experten" sind, die auf
diesen Trichter gekommen sind, was müssen das für Arschlöcher gewesen sein
und was müssen die studiert haben (wahrscheinlich zuviel gekifft und gesoffen;
oder eher gesoffen und gekokst, soll bekanntlich paranoid machen) Nicht nur
das, wie in den Artikeln beschrieben, das Verbot, wenn es blöde läuft, auch
auf Vampire und Co. ausgedehnt werden kann, sondern, durch die Erwähnung des
Begriffes "menschenähnliches Wesen", jeglicher Bezug zur Realität
fehlt. Konnte man, als unbedarfter Leser, beim ursprünglichen §131 StGB noch
davon ausgehen, daß es hier um Opferschutz geht (das Opfer soll davor geschützt
werden, daß es mit seinen Bildern irgendwie in Kontakt kommt bzw. diese automatisch
vom Staate aus dem Verkhr gezogen werden, praktisch ein Offizialrecht auf das
eingene Bild), so beschleicht einen beim Lesen der BGH Entscheidung zur virtuellen Gewaltdarstellung das Gefühl,
es geht dem Staat gar nicht um die Opfer, geschweige denn um Opferschutz, sondern
er zeigt sein wahres Gesicht, als ein Staat, der sich einbildet, zum vermeintlichen
Wohle seiner Bürger, bestimmen zu dürfen, was diese lesen, wahrnehmen sollen.
Faktisch, wenn auch nicht juristisch, ist und bleibt dies Zensur bzw. Bevormundung
durch den Staat.
Quelle: BGH 2 StR 365/99 - Urteil v. 15. Dezember 1999
(LG Meinigen)
Für den Schutzzweck des § 131 Abs. 1 StGB, einer möglichen Förderung
der Aggressions- und Gewaltbereitschaft durch exzessive Gewaltdarstellungen
entgegenzuwirken, ist es unerheblich, ob eine Schilderung tatsächlich
mögliche Vorgänge oder reine Phantasieprodukte zum Gegenstand hat.
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Wenn ich z.B. aus obigem
Link sowas lese (siehe Zitat), dann steigt bei mir persönlich ganz gewaltig
die Galle hoch. Man beachte das Wörtchen "möglich" und denke sich
seinen Teil. Ergänzt wird das Ganze z.B. durch dieses Zitat,
wobei es mir nicht um den
Jugendschutz geht (sorry, das ist eine andere Baustelle, wobei der geneigte
Leser sich wohl meine Meinung vorstellen kann), sondern um den Begriff der
Wirkungsvermutung. Mich stimmt nachdenklich, wenn eine Vermutung, eine Annahme,
für eine Einschränkung meiner persönlichen Freiheit ausreicht, besonders wenn
man sich anschaut, wie ein Eingriff in Art. 2 GG definiert ist.
Quelle: Freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 2
GG
Da der Schutzbereich des Art. 2 I GG sehr weit gefaßt ist und da zudem
der moderne Eingriffsbegriff gilt (jede Beeinträchtigung, nicht nur
finale), stellt jede staatliche Belastung, jedes Gebot oder Verbot
einen Eingriff in Art. 2 I GG dar.
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Sollte nun aber als Gegenargument
aus der gleichen Quelle, das kommen,
dann frage ich mich was
das GG eigentlich noch Wert ist, außer dem Gebrauch als rauhes Klopapier.
Nun könnte man alles, was ich bisher geschrieben habe vom Tisch wischen und
sagen, okay, es könnte aber sein, daß diese Medien bei einem Erwachsenen zu
einer gesteigerten Gewalt- und Agressionberteitschaft führen. Ich möchte nicht
mal abstreiten, daß es sowas bei einigen Individuen geben könnte, aber wie
z.B. in meinem Kommentar vom 05.06.02 zum Telepolis-Artikel Vorauseilender Gehorsam beim Jugendschutz dargelegt, wird
hier für mich mit zweierlei Maß gemessen (Stichwort Alkohol). Was aber den
Leser sehr nachdenklich stimmen sollte, ist die Tatsache, daß andere Länder
so eine Vorschrift, die sich letztendlich gegen Erwachsene (habe ich da irgendwo
den Begriff des "mündigen Bürgers" gehört?) richtet, nicht kennen.
Quelle: Jugendschutz im Medienbereich und Europäischen
Binnenmarkt 1992
Doch auch dem französischen Recht ist eine Norm, die exzessive Gewaltdarstellungen
verbietet, fremd. Unserem § 131 StGB vergleichbare Normen gibt es ebensowenig
in Italien, Luxemburg oder in den Niederlanden, während jeweils unzüchtige
Veröffentlichungen bzw. das Verbreiten von anstößigen Liedern und Schriften
u. dergl., namentlich mit Zielsetzung auf Minderjährige, mit Strafe
bedroht sind.
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Da stellt sich die Frage,
warum kennen andere Länder diesen "Schutz" nicht? Sind die Menschen
dort resistenter gegen diese Form der Beinflussung, sind sie einfach besser
und wir anfälliger? Oder haben wir nur eine fortschrittlichere Gesetzgebung?
Oder kommt bei uns mehr der Obrigkeitsstaat durch? Interessant ist von diesem
Link noch das Ende, denn dort ist folgendes zu lesen.
Quelle: Jugendschutz im Medienbereich und Europäischen
Binnenmarkt 1992
Als Fazit dieses Überblicks über den Jugendmedienschutz unter dem Aspekt
des Binnenmarktes läßt sich feststellen: die deutschen Jugendschutzbestimmungen
einschließlich der vorgesehenen Aufsichtsgremien (Bundesprüfstelle)
sind vorbildlich. Aufgrund des kommenden Binnenmarktes ist eine nationale
Abschottung noch weniger als bisher möglich. Auf dem Wege über den
Versandhandel wird beispielsweise die Vermarktung von Videocassetten
zunehmend eine Rolle spielen. Notwendig ist also eine bessere gesetzliche
Kontrolle jugendgefährdender Medien auch in den übrigen Ländern der
Gemeinschaft. Dazu bedarf es offensichtlich erst der Anstöße durch
den Rat der Europäischen Gemeinschaft; eine Richtlinie ähnlich derjenigen
"Fernsehen ohne Grenzen" sollte auch hinsichtlich der übrigen
Medien den Weg weisen. Denn in einem gemeinsamen Europa dürfen nicht
nur wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, damit sich 1993
auch wirklich "das Tor zur kulturellen Zukunft Europas öffnet.
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Kurz gesagt: "Am deutschen
Wesen soll die Welt genesen." Praktisch keine kritische Betrachtung, keine
Abwägung, sondern sture Überzeugung, daß der deutsche Weg der Beste ist. Dies
galt laut diesem Text (1992) für den Jugendschutz, ich bin mir aber sicher,
daß der Geist des Autors in manchen Köpfen, die heute Gesetze verbrechen noch
vorhanden ist. Zu dem obengenannten Autor "Hans-Burkard Meyer" fand
ich im Web noch folgendes Zitat.
Quelle: Ausleihbeschränkungen bei NS-Literatur 1994
Voraussetzung der in Art. 5 GG erwähnten Meinungsäußerungsfreiheit
stellt die Freiheit dar, sich zu informieren zwecks Bildung einer eigenen
Meinung. Dies bedingt wiederum die Möglichkeit der freien Unterrichtung
aus allgemein zugänglichen Quellen, die auch und in besonderem Maße
in öffentlichen Bibliotheken zu finden sind. Diese haben daher im Prinzip
ihre Bestände ungehindert zur Verfügung zu stellen und Ausleihbeschränkungen
nur in engen Grenzen zu verhängen. Wann solche zulässig, aber auch
geboten sind, läßt sich aus dem weiteren Wortlaut von Art. 5 GG entnehmen,
in dem gesagt wird, daß - da eben kein Recht und kein Grundrecht schrankenlos
gelten kann - das Grundrecht auf Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit
seine Schranken findet in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der
persönlichen Ehre.
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Für den ehrenwerten Herrn
will ich hoffen, daß ihm beim Schreiben dieses Beitrags ein Fehler unterlaufen
ist bzw. er sich nur auf den Art 5 GG. bezeieht, denn wenn das da oben seinen
Wissenstand wiedergibt, dann frage ich mich wie der Herr zum Doktor gekommen
ist, denn es gibt mindestens ein Grundrecht, das schrankenlos gilt, Art 1 GG,
die Würde des Menschen ist unantastbar.
Zurück zum Thema: Durch die Aufnahme der "menschenähnlichen Wesen"
in den §131 StGB zeigt sich für mich, daß man diese Gesetze nicht mehr ernst
nehmen kann. Ja es zeigt sich, wie abgehoben diese "Experten" sind.
Meine persönliche Meinung über dieses Thema gebe ich nur beschränkt wieder,
da diese sonst im Hinblick auf diverse Paragraphen des StGBs relevant sein
könnte. Nur soviel, wenn etwas gewalt- und agressionsteigernd auf mich wirkt,
dann sind das solche Ergüsse von Politikern, die sich einbilden, ihre Moral,
ihre Sitte per Gesetz anderen aufzwingen zu können, die sich einbilden, zu
wissen, was gut für die Bürger, oder sollte ich besser schreiben Untertanen,
ist. Mit welchem Recht tun die das, bitte? Was soll das?
Es geht hier nicht um Kinder- oder Jugendschutz (wo man es mit sehr viel Mühe
noch verstehen könnte), sondern um Erwachsene, die nach staatlichem Gusto voll
für sich selber verantwortlich sind, für jeden Schaden, für jede Gesetzesübertretung
zur Rechenschaft gezogen werden können usw. Also den Prototypen des mündigen
Bürgers mit Eigen- bzw. Selbstverantwortung darstellen sollten und totzdem
meint unser Staat, meinen unsere Volksvertreter (-verarscher) hier die Leute
gängeln (schützen) zu müssen. Tja, liebe Politker ihr könnt bei Renten, Krankenkasse
usw. ruhig von Selbstverantwortung, vom mündigen Bürger reden, abnehmen tue
ich es euch nicht mehr.
Bombjack
Thema
im Trollforum
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Der
Kinderschutzverein C@rechild e.V.
erstellt 04/03
Es handelt sich bei uns
um eine unabhängige Gruppe von Menschen, die eines gemeinsam haben: uns verbindet
das Hobby, gern mit anderen Menschen aktuelle Meldungen aus der IT-Branche
zu diskutieren.
Wir waren uns bis zum Frühjahr 2001 völlig fremd und haben durch die gleich
bezeichneten Umstände zusammengefunden. Die meisten von uns stammen selbst
aus der IT-Branche, bzw. verfolgen mit Interesse aktuelle Entwicklungen in
diesem Bereich.
Auch in den IT-News wird in unregelmässigen Abständen über die Verbreitung
von Kinderpornografie im Internet berichtet.
Wir verurteilen Kindesmisshandlungen, sexuelle Gewalt gegen Kinder und kinderpornografische
Gewaltdarstellungen und plädieren dafür, dass Herstellung und Verbreitung von
kinderpornografischen Gewaltdarstellungen verhindert werden muss.
Diese Meinung haben wir und sehr viele andere TeilnehmerInnen in den Foren
des Heise-Newstickers auch immer vertreten. Die Diskussionen in den Foren erstreckten
sich
-
(auch weitestgehend)
auf die Frage, welcher Strafrahmen für Konsumenten und Produzenten angemessen
sei, bzw. um die Frage, ob dazwischen unterschieden werden müsse. Relativ
einig ist man sich in den Foren darüber, dass es bei Konsumenten und Produzenten
zu unterschiedlichen (Sanktionen) Be- und Verurteilungen kommen muss.
-
auf die Frage nach Zensur
im Internet bzw. nach dem zunehmendem Ausbau der Überwachungstätigkeiten,
die vor allem mit dem vordergründigen Hinweis auf Kinderpornografie und
Nazi-Seiten im Internet gefordert werden. Auch hier wurde solchen Forderungen
weitestgehend eine Absage erteilt.
(Aber dies) Diese differenzierten
Diskussionen genüg(t)en nicht den Ansprüchen eines Vereins, der in regelmäßigen
Abständen in diesen Foren auftaucht: Carechild. e.V..
ER bezeichnet alle (Konsumenten, Produzenten, misshandelnde Familienväter)
völlig undifferenziert als Pädophile (und führte z.B. den Begriff "pädokriminell"
ein, ohne ihn definieren zu können). Dieser Verein plädiert unter anderem zwecks
Durchsetzung seiner Ziele für eine totale Überwachung des Internets. ForumsteilnehmerInnen,
die nicht zu 100% die Meinung dieses Vereins teilen, werden skrupellos und
völlig ohne Bezug zur Realität als "Pädos" und "Kinderfickersympathisanten"
beschimpft. Solcherlei Beleidigungen und Diffamierungen wurden sowohl von einzelnen
Mitgliedern, als auch vom Vorsitzenden selbst und sogar auf der Vereinshomepage
getätigt. Der Vorsitzende des Vereins, der sich auch durch seine aggressive,
beleidigende und unsachliche Wortwahl in den Foren hervortut, hat sich, trotz
Aufforderung und Nachfrage, nie von dieser Vorgehensweise distanziert.
Aufgrund dieses unakzeptablen Vorgehens eines angeblichen Kinderschutzvereins
haben wir versucht, etwas mehr Licht in die Machenschaften des Vereins zu bringen.
Bei unseren Recherchen sind wir auch auf einige Merkwürdigkeiten gestossen.
So wurde uns relativ schnell klar, dass es diesem Verein keinesfalls um die
Opfer geht. Wissenschaftliche Ergebnisse, wie empirische Untersuchungen, lehnt
dieser Verein nach eigenen Angaben ab. Fundierte Kenntnisse sind nicht die
Grundlagen dieses Vereins. Tatsächlich ist Carechild nur wenig an einer ursächlichen
Bekämpfung und damit Verringerung von Missbräuchen interessiert. Der Fokus
liegt klar bei Gesetzgebungsverschärfungen und Strafen als Allheilmittel. Auch
dieses werden wir auf unserer Seite belegen können.
Informationen
über C@rechild e.V.
Thema C@rechild imTrollforum
aktualisiert 05/04 |