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Im November 2002 wurde dieses Forum eröffnet. Die Idee stammt von Heise-Usern, die damit eine thematische Schnittstelle zwischen den Heise-Foren und dem Überwachungsforum Stop 1984 schaffen wollten. Es geht um Zensur, Informationsfreiheit, Meinungsbildung und Überwachung im Allgemeinen und um sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie im Besonderen. Im Mittelpunkt stehen Strafrecht, Politik und Medien. Auf einige Aspekte möchten wir auf unseren Seiten etwas ausführlicher eingehen.


Politik

erstellt 07/03

Sexualstrafrecht und Kinderschutz in Zeiten des Aktionismus

Telepolis 26.02.2003

Die vorherige Bundesjustizministerin, Frau Däubler-Gmelin, hat sich nicht beirren lassen und auf die ausreichende Gesetzgebung verwiesen, zumal die letzte Reform erst 97/98 war und man die Auswirkungen erst einmal abwarten und evaluieren muss. Es hat die CDU/CSU allerdings nicht davon abgehalten im November 2002 einen Gesetzesentwurf einzubringen.

Aus der Reform des Sexualstrafrechtes wurde ein Reförmchen

Telepolis 07.07.2003

Im Januar legte die Ministerin ihren Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechtes vor. Die wichtigsten Eckpunkte finden sich in der Erhöhung von Strafen, die Möglichkeit der DNA-Analyse bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und der Anzeigepflicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes.

Thema Politik im Trollforum
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Änderungen im Strafgesetzbuch oder was in der ganzen Aufregung noch vergessen wurde

erstellt 04/04

Ab 01.04.04 trat auch im §131 StGB -Gewaltverherllichung- eine Änderung in Kraft. Diese Änderung wurde aufgrund der Vorkomnisse in Erfurt beschlossen und ist das Ergebnis der Forderung eines Totalverbots für "gewaltverherrlichende" Computerspiele, so wie es von CDU/CSU zu der Zeit gefordert wurde. Die Begründung war, daß ja nicht ausgeschlossen werden kann, daß Kinder/Jugendliche in Besitz solcher Spiele kommen könnten und diesnur durch ein Totalverbot gewährleistet würde. In dieser Hinsicht wird daher eine Gesetzeslücke oder besser Anwendungslücke geschlossen, indem der Begriff "menschenähnliche Wesen" in das StGB eingeführt wurde. Damit wird klar, daß der Begriff "gewaltverherrlichend" nun auch auf Phantasiegestalten, also auf die Fiktion ausgedehnt werden kann. Wie heißt es so schön: "Die Gedanken sind frei." (aber nur mit dem Zusatz, ohne sie aufs Papier zu bringen).
Mir stellt sich da die Frage, was das für "Experten" sind, die auf diesen Trichter gekommen sind, was müssen das für Arschlöcher gewesen sein und was müssen die studiert haben (wahrscheinlich zuviel gekifft und gesoffen; oder eher gesoffen und gekokst, soll bekanntlich paranoid machen) Nicht nur das, wie in den Artikeln beschrieben, das Verbot, wenn es blöde läuft, auch auf Vampire und Co. ausgedehnt werden kann, sondern, durch die Erwähnung des Begriffes "menschenähnliches Wesen", jeglicher Bezug zur Realität fehlt. Konnte man, als unbedarfter Leser, beim ursprünglichen §131 StGB noch davon ausgehen, daß es hier um Opferschutz geht (das Opfer soll davor geschützt werden, daß es mit seinen Bildern irgendwie in Kontakt kommt bzw. diese automatisch vom Staate aus dem Verkhr gezogen werden, praktisch ein Offizialrecht auf das eingene Bild), so beschleicht einen beim Lesen der BGH Entscheidung zur virtuellen Gewaltdarstellung das Gefühl, es geht dem Staat gar nicht um die Opfer, geschweige denn um Opferschutz, sondern er zeigt sein wahres Gesicht, als ein Staat, der sich einbildet, zum vermeintlichen Wohle seiner Bürger, bestimmen zu dürfen, was diese lesen, wahrnehmen sollen. Faktisch, wenn auch nicht juristisch, ist und bleibt dies Zensur bzw. Bevormundung durch den Staat.

Quelle: BGH 2 StR 365/99 - Urteil v. 15. Dezember 1999 (LG Meinigen)
Für den Schutzzweck des § 131 Abs. 1 StGB, einer möglichen Förderung der Aggressions- und Gewaltbereitschaft durch exzessive Gewaltdarstellungen entgegenzuwirken, ist es unerheblich, ob eine Schilderung tatsächlich mögliche Vorgänge oder reine Phantasieprodukte zum Gegenstand hat.

Wenn ich z.B. aus obigem Link sowas lese (siehe Zitat), dann steigt bei mir persönlich ganz gewaltig die Galle hoch. Man beachte das Wörtchen "möglich" und denke sich seinen Teil. Ergänzt wird das Ganze z.B. durch dieses Zitat,

Quelle: Indizierung der Dezember-Nummer von Vogue
Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften geht ähnlich wie die Vorschriften der §§ 131 und 184 StGB von einer sogenannten Wirkungsvermutung aus.

wobei es mir nicht um den Jugendschutz geht (sorry, das ist eine andere Baustelle, wobei der geneigte Leser sich wohl meine Meinung vorstellen kann), sondern um den Begriff der Wirkungsvermutung. Mich stimmt nachdenklich, wenn eine Vermutung, eine Annahme, für eine Einschränkung meiner persönlichen Freiheit ausreicht, besonders wenn man sich anschaut, wie ein Eingriff in Art. 2 GG definiert ist.

Quelle: Freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 2 GG
Da der Schutzbereich des Art. 2 I GG sehr weit gefaßt ist und da zudem der moderne Eingriffsbegriff gilt (jede Beeinträchtigung, nicht nur finale), stellt jede staatliche Belastung, jedes Gebot oder Verbot einen Eingriff in Art. 2 I GG dar.

Sollte nun aber als Gegenargument aus der gleichen Quelle, das kommen,

Quelle: Freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 2 GG
Die verfassungsmäßige Ordnung meint nicht nur Verfassungsnormen, eine Einschränkung ist durch alle Rechtsnormen möglich.

dann frage ich mich was das GG eigentlich noch Wert ist, außer dem Gebrauch als rauhes Klopapier.
Nun könnte man alles, was ich bisher geschrieben habe vom Tisch wischen und sagen, okay, es könnte aber sein, daß diese Medien bei einem Erwachsenen zu einer gesteigerten Gewalt- und Agressionberteitschaft führen. Ich möchte nicht mal abstreiten, daß es sowas bei einigen Individuen geben könnte, aber wie z.B. in meinem Kommentar vom 05.06.02 zum Telepolis-Artikel Vorauseilender Gehorsam beim Jugendschutz dargelegt, wird hier für mich mit zweierlei Maß gemessen (Stichwort Alkohol). Was aber den Leser sehr nachdenklich stimmen sollte, ist die Tatsache, daß andere Länder so eine Vorschrift, die sich letztendlich gegen Erwachsene (habe ich da irgendwo den Begriff des "mündigen Bürgers" gehört?) richtet, nicht kennen.

Quelle: Jugendschutz im Medienbereich und Europäischen Binnenmarkt 1992
Doch auch dem französischen Recht ist eine Norm, die exzessive Gewaltdarstellungen verbietet, fremd. Unserem § 131 StGB vergleichbare Normen gibt es ebensowenig in Italien, Luxemburg oder in den Niederlanden, während jeweils unzüchtige Veröffentlichungen bzw. das Verbreiten von anstößigen Liedern und Schriften u. dergl., namentlich mit Zielsetzung auf Minderjährige, mit Strafe bedroht sind.

Da stellt sich die Frage, warum kennen andere Länder diesen "Schutz" nicht? Sind die Menschen dort resistenter gegen diese Form der Beinflussung, sind sie einfach besser und wir anfälliger? Oder haben wir nur eine fortschrittlichere Gesetzgebung? Oder kommt bei uns mehr der Obrigkeitsstaat durch? Interessant ist von diesem Link noch das Ende, denn dort ist folgendes zu lesen.

Quelle: Jugendschutz im Medienbereich und Europäischen Binnenmarkt 1992
Als Fazit dieses Überblicks über den Jugendmedienschutz unter dem Aspekt des Binnenmarktes läßt sich feststellen: die deutschen Jugendschutzbestimmungen einschließlich der vorgesehenen Aufsichtsgremien (Bundesprüfstelle) sind vorbildlich. Aufgrund des kommenden Binnenmarktes ist eine nationale Abschottung noch weniger als bisher möglich. Auf dem Wege über den Versandhandel wird beispielsweise die Vermarktung von Videocassetten zunehmend eine Rolle spielen. Notwendig ist also eine bessere gesetzliche Kontrolle jugendgefährdender Medien auch in den übrigen Ländern der Gemeinschaft. Dazu bedarf es offensichtlich erst der Anstöße durch den Rat der Europäischen Gemeinschaft; eine Richtlinie ähnlich derjenigen "Fernsehen ohne Grenzen" sollte auch hinsichtlich der übrigen Medien den Weg weisen. Denn in einem gemeinsamen Europa dürfen nicht nur wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, damit sich 1993 auch wirklich "das Tor zur kulturellen Zukunft Europas öffnet.

Kurz gesagt: "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen." Praktisch keine kritische Betrachtung, keine Abwägung, sondern sture Überzeugung, daß der deutsche Weg der Beste ist. Dies galt laut diesem Text (1992) für den Jugendschutz, ich bin mir aber sicher, daß der Geist des Autors in manchen Köpfen, die heute Gesetze verbrechen noch vorhanden ist. Zu dem obengenannten Autor "Hans-Burkard Meyer" fand ich im Web noch folgendes Zitat.

Quelle: Ausleihbeschränkungen bei NS-Literatur 1994
Voraussetzung der in Art. 5 GG erwähnten Meinungsäußerungsfreiheit stellt die Freiheit dar, sich zu informieren zwecks Bildung einer eigenen Meinung. Dies bedingt wiederum die Möglichkeit der freien Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen, die auch und in besonderem Maße in öffentlichen Bibliotheken zu finden sind. Diese haben daher im Prinzip ihre Bestände ungehindert zur Verfügung zu stellen und Ausleihbeschränkungen nur in engen Grenzen zu verhängen. Wann solche zulässig, aber auch geboten sind, läßt sich aus dem weiteren Wortlaut von Art. 5 GG entnehmen, in dem gesagt wird, daß - da eben kein Recht und kein Grundrecht schrankenlos gelten kann - das Grundrecht auf Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit seine Schranken findet in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.

Für den ehrenwerten Herrn will ich hoffen, daß ihm beim Schreiben dieses Beitrags ein Fehler unterlaufen ist bzw. er sich nur auf den Art 5 GG. bezeieht, denn wenn das da oben seinen Wissenstand wiedergibt, dann frage ich mich wie der Herr zum Doktor gekommen ist, denn es gibt mindestens ein Grundrecht, das schrankenlos gilt, Art 1 GG, die Würde des Menschen ist unantastbar.
Zurück zum Thema: Durch die Aufnahme der "menschenähnlichen Wesen" in den §131 StGB zeigt sich für mich, daß man diese Gesetze nicht mehr ernst nehmen kann. Ja es zeigt sich, wie abgehoben diese "Experten" sind. Meine persönliche Meinung über dieses Thema gebe ich nur beschränkt wieder, da diese sonst im Hinblick auf diverse Paragraphen des StGBs relevant sein könnte. Nur soviel, wenn etwas gewalt- und agressionsteigernd auf mich wirkt, dann sind das solche Ergüsse von Politikern, die sich einbilden, ihre Moral, ihre Sitte per Gesetz anderen aufzwingen zu können, die sich einbilden, zu wissen, was gut für die Bürger, oder sollte ich besser schreiben Untertanen, ist. Mit welchem Recht tun die das, bitte? Was soll das?
Es geht hier nicht um Kinder- oder Jugendschutz (wo man es mit sehr viel Mühe noch verstehen könnte), sondern um Erwachsene, die nach staatlichem Gusto voll für sich selber verantwortlich sind, für jeden Schaden, für jede Gesetzesübertretung zur Rechenschaft gezogen werden können usw. Also den Prototypen des mündigen Bürgers mit Eigen- bzw. Selbstverantwortung darstellen sollten und totzdem meint unser Staat, meinen unsere Volksvertreter (-verarscher) hier die Leute gängeln (schützen) zu müssen. Tja, liebe Politker ihr könnt bei Renten, Krankenkasse usw. ruhig von Selbstverantwortung, vom mündigen Bürger reden, abnehmen tue ich es euch nicht mehr.

Bombjack

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Der Kinderschutzverein C@rechild e.V.

erstellt 04/03

Es handelt sich bei uns um eine unabhängige Gruppe von Menschen, die eines gemeinsam haben: uns verbindet das Hobby, gern mit anderen Menschen aktuelle Meldungen aus der IT-Branche zu diskutieren.
Wir waren uns bis zum Frühjahr 2001 völlig fremd und haben durch die gleich bezeichneten Umstände zusammengefunden. Die meisten von uns stammen selbst aus der IT-Branche, bzw. verfolgen mit Interesse aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich.
Auch in den IT-News wird in unregelmässigen Abständen über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet berichtet.

Wir verurteilen Kindesmisshandlungen, sexuelle Gewalt gegen Kinder und kinderpornografische Gewaltdarstellungen und plädieren dafür, dass Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischen Gewaltdarstellungen verhindert werden muss.

Diese Meinung haben wir und sehr viele andere TeilnehmerInnen in den Foren des Heise-Newstickers auch immer vertreten. Die Diskussionen in den Foren erstreckten sich

  • (auch weitestgehend) auf die Frage, welcher Strafrahmen für Konsumenten und Produzenten angemessen sei, bzw. um die Frage, ob dazwischen unterschieden werden müsse. Relativ einig ist man sich in den Foren darüber, dass es bei Konsumenten und Produzenten zu unterschiedlichen (Sanktionen) Be- und Verurteilungen kommen muss.

  • auf die Frage nach Zensur im Internet bzw. nach dem zunehmendem Ausbau der Überwachungstätigkeiten, die vor allem mit dem vordergründigen Hinweis auf Kinderpornografie und Nazi-Seiten im Internet gefordert werden. Auch hier wurde solchen Forderungen weitestgehend eine Absage erteilt.

(Aber dies) Diese differenzierten Diskussionen genüg(t)en nicht den Ansprüchen eines Vereins, der in regelmäßigen Abständen in diesen Foren auftaucht: Carechild. e.V..
ER bezeichnet alle (Konsumenten, Produzenten, misshandelnde Familienväter) völlig undifferenziert als Pädophile (und führte z.B. den Begriff "pädokriminell" ein, ohne ihn definieren zu können). Dieser Verein plädiert unter anderem zwecks Durchsetzung seiner Ziele für eine totale Überwachung des Internets. ForumsteilnehmerInnen, die nicht zu 100% die Meinung dieses Vereins teilen, werden skrupellos und völlig ohne Bezug zur Realität als "Pädos" und "Kinderfickersympathisanten" beschimpft. Solcherlei Beleidigungen und Diffamierungen wurden sowohl von einzelnen Mitgliedern, als auch vom Vorsitzenden selbst und sogar auf der Vereinshomepage getätigt. Der Vorsitzende des Vereins, der sich auch durch seine aggressive, beleidigende und unsachliche Wortwahl in den Foren hervortut, hat sich, trotz Aufforderung und Nachfrage, nie von dieser Vorgehensweise distanziert.

Aufgrund dieses unakzeptablen Vorgehens eines angeblichen Kinderschutzvereins haben wir versucht, etwas mehr Licht in die Machenschaften des Vereins zu bringen. Bei unseren Recherchen sind wir auch auf einige Merkwürdigkeiten gestossen.
So wurde uns relativ schnell klar, dass es diesem Verein keinesfalls um die Opfer geht. Wissenschaftliche Ergebnisse, wie empirische Untersuchungen, lehnt dieser Verein nach eigenen Angaben ab. Fundierte Kenntnisse sind nicht die Grundlagen dieses Vereins. Tatsächlich ist Carechild nur wenig an einer ursächlichen Bekämpfung und damit Verringerung von Missbräuchen interessiert. Der Fokus liegt klar bei Gesetzgebungsverschärfungen und Strafen als Allheilmittel. Auch dieses werden wir auf unserer Seite belegen können.

Informationen über C@rechild e.V.

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aktualisiert 05/04

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